Wahlkampf für alle

Es ist Wahlkampf. Die Parteien haben ihre Wahlprogramme verabschiedet oder wenigstens den Entwurf der Parteispitze dazu veröffentlicht, und jetzt beginnt die öffentliche Diskussion über die Inhalte und deren Für und Wider.

Harr harr harr. Natürlich beginnt vor allem das gegenseitige bewusste Falschverstehen, das Skandalisieren, das bewusst Dinge Unrichtig-aber-nicht-komplett-gelogen-Darstellen. Von allen Seiten. Ein Beispiel dafür ist die Ehe für alle, die nun eigentlich gar kein Wahlkampfthema mehr sein sollte. Nachdem die Grünen festgelegt hatten, es werde keine Koalition mit ihnen, aber ohne die Ehe für alle geben, und nachdem die Linken, die FDP und schließlich auch die SPD sich dieser Forderung angeschlossen hatten, war klar, dass es im Herbst keine Koalition werde geben können, die keine Ehe für alle beinhaltet. Die Union wollte geschickt am Ende der Legislaturperiode das Thema aus dem Weg räumen und von einer Gewissensentscheidung (des nächsten Bundestages) reden, sodass die Oberen ihr Gesicht wahren können und nicht wirklich zustimmen, aber dem Gesetz – und einer Koalition – nicht im Wege stehen. Aus einem dummen Zufall wurde Kanzlerin Merkel dann aber, etwa eine Woche vor der letzten Sitzung im Bundestag, genau danach gefragt. So zu tun, als hätte sie noch die gleiche Meinung wie vorher, „mit mir nicht,“ hätte einen Meinungsumschwung eine Woche später sehr unglaubwürdig dastehen lassen. Stattdessen stammelt sie etwas zusammen, denkt wahrscheinlich im Stillen, dass der Fahrplan für die letzte Sitzungswoche eh steht und alles in Ordnung ist.

Nun, der Rest ist Geschichte: die SPD fragt sich, warum eine Gewissensentscheidung erst nach der Wahl dazu werden sollte und setzt den Antrag des Bundesrates, den sie schon drei Jahre lang vertagt hat, doch noch auf die Tagesordnung. Die Union beschwert sich, dass ein Gesetzesentwurf, der, wie gesagt, seit drei Jahren vorliegt, und zu dem das Bundesverfassungsgericht vor ein paar Wochen noch geurteilt hat, dass darüber nicht abgestimmt werden müsse, weil er doch so ausführlich diskutiert wurde und das doch auch reiche, so ein Gesetzesentwurf also sei zu neu und überraschend, um sich innerhalb von einer Woche eine persönliche Meinung bilden zu können. Nun, der Entwurf wird am letzten Sitzungstag abgestimmt und die Ehe für Alle gilt als beschlossene Sache.

Und die SPD feiert sich dafür, dass… äh… also… dass sie drei Jahre den Arsch nicht in der Hose hatte, die Gesetzesentwürfe abzulehnen, sondern vorhatte, sie einfach unbehandelt dastehen zu lassen, sodass sie das Gesetz zwar verhindert, aber nicht technisch gesehen abgelehnt hatten. Es gab kein Kalkül der SPD, keine Aussicht auf Verabschiedung in dieser Legislaturperiode; die Koalition sollte nicht gefährdet werden. Aus reinem Glück also konnte nun eine zufällige Frage an die Kanzlerin dazu führen, dass ein noch nicht behandelter Gesetzesentwurf verabschiedet werden konnte.

Dafür kann man sich nicht feiern lassen, SPD. Ihr hattet Glück.

Die Geschichte ist damit aber nicht zu Ende: Der verabschiedete Gesetzesentwurf war eine Initiative aus dem Bundesrat, und daher hat dieser die Möglichkeit, auch noch was dazu zu sagen. Und hier fliegen nun die Fetzen zwischen den Parteien: Die Grünen werfen Christian Lindner, dem Frontmann der FDP in Bund und in NRW vor, dass seine neue Koalition mit der CDU in NRW nicht den Ansprüchen genügt, die er (nach deren Aushandlung) für eine Koalition auf Bundesebene angekündigt hat: NRW würde sich bei der Ehe für Alle im Bundesrat enthalten. Der Verweis auf die Jamaica-Koalition in Schleswig-Holstein ist natürlich dabei; dort ist die gleiche Konstellation wie in NRW, nur plus Grüne und plus Ehe für Alle-Zustimmung. Grün wirkt! Oder?

Gleichzeitig ätzt nämlich die hessische SPD gegen die hessischen Grünen, dass die Hessische Landesregierung dem Gesetz im Bundesrat auch nicht „zugestimmt“ habe. Einziger Haken: Der Bundesrat darf Einspruch erheben und den Vermittlungsausschuss anrufen, muss aber nicht zustimmen. Weder „ja“, „nein“ noch „Enthaltung“ sind möglich: Klappe halten bedeutet in dem Fall Zustimmung.

Der Weg, jedenfalls, ist nun frei, damit der Bundespräsident unterschreiben kann und das Gesetz zum 1. Oktober in Kraft treten kann. Ich freue mich darauf. Und sobald es einmal Gesetz ist, wird es sehr schwer, das wieder zurückzudrehen, vor allem, weil das einzige halbwegs sinnvolle Argument gegen die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partner*innen eigentlich auch Frauen nach der Menopause von der Schließung (einer neuen) Ehe ausschließen müsste: dass eine Ehe nämlich nur dann schützenswert sei, wenn auf biologischem Wege daraus Kinder entstehen könnten. Nun, mal sehen, wie lange sich dieses Zombie-Nichtargument noch halten wird.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: